ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
DER ARTEMINO GMBH

§ 1. Geltungsbereich/Allgemeines

  1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen der ARTEMINO GmbH mit deren Kunden.
    Die AGB gelten sowohl für alle Angebote und Verträge für Lieferungen
    und Leistungen der ARTEMINO GmbH.
    Die AGB gelten nur gegenüber Unternehmen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB.
  2. Die AGB von Artemino gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Artemino ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Diese Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Artemino in Kenntnis der AGB des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführt.
  3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.
  4. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung durch Artemino maßgebend.
  5. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

 

§ 2. Angebot

  1. Das Angebot von Artemino ist freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung von Artemino nichts anderes ergibt.
  2. Kosten für honorarpflichtige Bildmotive sind vorab nicht abzuschätzen und daher in den Angeboten von Artemino nicht enthalten. Sie werden gegebenenfalls in einer gesonderten Bestätigung ausgewiesen und gesondert abgerechnet.
  3. Rechtliche sowie steuerliche Beratungsleistungen werden von Artemino nicht erbracht.

 

§ 3 Lieferung

  1. Vom Kunden gewünschte Liefertermine/Lieferzeiten sind schriftlich anzugeben und werden nur mit der ausdrücklichen Bestätigung durch Artemino verbindlich.
  2. Der Beginn der von Artemino angegebenen oder bestätigten Lieferzeit setzt die rechtzeitige Freigabe der Lieferung durch den Kunden voraus. Ist eine solche Freigabe nicht erforderlich, so tritt an deren Stelle die Auftragsbestätigung. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung durch Artemino setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden und, dass Artemino selbst richtig und rechtzeitig beliefert wird, voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
  3. Ein im Vertrag kalendermäßig bestimmter Liefertermin steht unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Belieferung durch Auftragnehmer von Artemino.
  4. Angegebene Liefertermine beziehen sich, sofern nichts anderes vereinbart ist, auf den Übergabezeitpunkt an die zum Transport ausgewählte Person oder Firma.

§ 4. Gefahrübergang, Preise

  1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung von Artemino nichts anderes ergibt, sind Lieferung und Preise „ab Werk“ vereinbart. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Auf Wunsch des Kunden wird Artemino die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde. Dies gilt auch für die Rücksendung vom Kunden zur Verfügung gestellter Materialien.
  2. Preise verstehen sich ausschließlich Verpackung; diese wird gesondert zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt. Liefer- und Versandkosten werden nach Aufwand gesondert berechnet.
  3. Beträge sind, wenn nicht ausdrücklich anders angegeben, in Euro angegeben und auch ausschließlich in Euro zahlbar.
  4. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in den Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
  5. Artemino behält sich das Recht vor, die Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen, eintreten. Diese wird Artemino dem Besteller auf Verlangen nachweisen.
  6. Führen Kursschwankungen ausländischer Währungen von über 5 % zu einer Steigerung der Beschaffungskosten, ist Artemino berechtigt, den Preis angemessen zu erhöhen. Artemino hat die Kursschwankungen nachzuweisen.
  7. Fahrtkosten stellt Artemino mit 0,70 Euro pro Kilometer und 70,00 Euro pro Stunde und Person zusätzlich in Rechnung.
  8. Entwurfsarbeiten sind, da sie ein künstlerisches Werk darstellen, ohne Rücksicht auf Gefallen oder Nichtgefallen zu vergüten.

§ 5. Zahlungsbedingungen

  1. Rechnungsbeträge werden, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, nach 8 Kalendertagen fällig.
  2. Bei Dienst- oder Werkleistungen werden bei Projektstart 40 % der Gesamtauftragssumme in Rechnung gestellt.
  3. Ferner werden im Rahmen des Auftragsfortschritts von Artemino angemessene Abschlagsrechnungen gestellt, deren Bezahlung innerhalb von 8 Arbeitstagen zur Zahlung fällig wird. Die geleisteten Abschlagszahlungen werden von der Schlussrechnung abgezogen. Zahlungen mittels Wechsel werden nicht anerkannt.

§  6 Eigentumsvorbehalt

  1. Artemino behält sich an sämtlichen Waren, Werken und übrigen Arbeitsergebnissen (Vorbehaltsgegenstand) das Eigentum bis zur Bezahlung der gesamten Forderung aus der Geschäftsbeziehung vor.
  2. Der Kunde ist berechtigt, den Vorbehaltsgegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt Artemino jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschließlich MwSt.) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von Artemino, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Artemino verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt. Ist dies aber nicht der Fall, so kann Artemino verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner an Artemino bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

§ 7. Postversand von Werbesendungen

  1. Übernimmt Artemino das Postfertigmachen von Werbesendungen, besteht keine Verpflichtung von Artemino, vor der Weiterverarbeitung oder Postauslieferung die Einhaltung der Portogrenzen oder Portobestimmungen durch den Vertragspartner zu überprüfen.
  2. Portokosten sind auf Anforderung im Voraus zu bezahlen. Entstehen nach der Auslieferung durch Artemino infolge von für Artemino bei der Postauslieferung nicht zu erkennender Gewichtsüberschreitung durch Papiergewichtstoleranzen oder sonstiger Faktoren Portonachforderungen der Deutschen Post oder eines anderen Anbieters, so trägt der Kunde diese Nachforderungen.
  3. Die Preise für das Postfertigmachen gelten nur für einwandfreies, maschinengerecht zu verarbeitendes Material. Liefert der Kunde hiervon abweichendes Material, so ist Artemino zur Forderung eines angemessenen Erschwerniszuschlags berechtigt.

 § 8. Waren und Materialien des Kunden

  1. Die Lieferung der vom Kunden anzuliefernden Waren, Materialien und Unterlagen hat frei Haus an Artemino zu erfolgen.
  2. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass der Inhalt der angelieferten Ware, des Materials und der Unterlagen nicht gegen gesetzliche Bestimmungen, insbesondere im Hinblick auf Urheber-, Jugendschutz- und Presserecht und das „Recht am eigenen Bild“, verstößt. Der Vertragspartner stellt Artemino von etwaigen Ansprüchen Dritter diesbezüglich frei.
  3. Es besteht keine Verpflichtung von Artemino, die Stückzahlen der vom Kunden angelieferten Ware, des Materials oder der Unterlagen zu überprüfen.
  4. Artemino ist berechtigt, nach Aufforderung des Kunden zur Abholung, vom Kunden übergebene Restwaren oder überschüssiges Material spätestens 30 Tage nach Auftragsabwicklung zu vernichten. Rücksendung von überzähliger Ware und überzähligem Material erfolgt gegebenenfalls unfrei durch Artemino.

 § 9. Mängel und Mängelhaftung

  1. Technisch oder durch das verwendete Material bedingte Anordnungs-, Maß-, Register- und Farbabweichungen zwischen Entwurf, Druck, Satz, Probedruck und Druck werden ausdrücklich vorbehalten und stellen keinen Mangel dar.
  2. Für Druckschriften, Druckqualität, Lagerfähigkeit von selbstdurchschreibenden Papieren aller Art, Spezialpapieren und Folien übernimmt Artemino nur in dem Umfang Gewähr, als sie von den Herstellern der Ware oder den Lieferanten von Artemino übernommen wird.
  3. Artemino überprüft Massendrucksachen vor dem Versand nur stapelweise auf Mangelfreiheit. Die Rüge der Mangelhaftigkeit kann in diesem Falle nur dann erhoben werden, wenn mindestens 3 % der Drucksachen mangelhaft sind.
  4. Alle offensichtlichen und/oder erkannten Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind Artemino spätestens binnen 7 Tagen, in jedem Fall aber vor einer Verarbeitung oder Weiterveräußerung des Liefer- oder Reparaturgegenstandes oder des Werkes schriftlich anzuzeigen. Weitergehende Obliegenheiten des Kaufmanns nach § 377 HGB bleiben unberührt.
  5. Soweit ein Mangel des Liefergegenstandes vorliegt, ist der Kunde berechtigt, nach Wahl von Artemino Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder Lieferung einer neuen mangelfreien Sache zu verlangen. Soweit ein Mangel des Reparaturgegenstandes oder des Werkes vorliegt, ist der Kunde berechtigt, nach Wahl von Artemino Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder Herstellung eines neuen Werkes zu verlangen. Im Fall der Mangelbeseitigung ist Artemino verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass der Liefer- oder Reparaturgegenstand oder das Werk nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
  6. Mit keiner der vorstehenden Regelungen ist eine Änderung der gesetzlichen oder richterrechtlichen Beweislastverteilung bezweckt.
  7. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung für Sach- und Rechtsmängel ausgeschlossen. Etwaige Schadensersatzansprüche richten sich nach den Regelungen in § 11.

§ 10. Mehr-/Minderlieferung

  1. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % sind zulässig. Bei farbigen oder schwierigen Druck-Erzeugnissen sind Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 15 % möglich. Diese Prozentsätze erhöhen sich zusätzlich um die branchenüblichen Toleranzsätze des Papierlieferanten.
  2. Der Preisberechnung wird die von Artemino tatsächlich gelieferte Menge zugrunde gelegt.

§ 11. Haftung

Für die Haftung von Artemino gelten nachstehende Regelungen:
Artemino prüft nicht, ob Waren oder Leistungen, insbesondere Entwürfe, gegen Rechte Dritter (Urheberrecht, Warenzeichen, Firmenrecht usw.) oder Vorschriften des Wettbewerbsrechts verstoßen. Artemino haftet nicht gegenüber dem Kunden, dies gilt auch für mittelbare Schäden des Kunden.
Der Kunde haftet dafür, dass der Inhalt angelieferter Druckvorlagen nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt. Desgleichen haftet er dafür, dass solche Druckvorlagen nicht Urheberrechten Dritter unterliegen. In allen Fällen stellt der Vertragspartner Artemino von Ansprüchen Dritter frei.
Artemino haftet nicht für Fehler in Dokumenten, die der Kunde zur Weiterverwendung freigegeben hat.
Auf Schadensersatz bei Vertragspflichtverletzungen haftet Artemino nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen; dies gilt auch für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von Artemino. Soweit Artemino keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung in jedem Fall auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Artemino haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern Artemino schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) verletzt; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch nicht, soweit Artemino einen Mangel arglistig verschweigt oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat.
Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz, als in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
Soweit die Schadensersatzhaftung Artemino gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Artemino.
Mit keiner der vorstehenden Regelungen ist eine Änderung der gesetzlichen oder richterrechtlichen Beweislastverteilung bezweckt.

Geheimhaltung und Datenschutz

Die Vertragsparteien sind Dritten gegenüber bezüglich Inhalt und Umfang der Zusammenarbeit zur Verschwiegenheit verpflichtet und nicht berechtigt, Ideen, Entwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Originale, Filme, digitale Werke, Druckträger, Adressen oder andere Unterlagen, die ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugänglich gemacht werden, Dritten zu überlassen, es sei denn, der Vertragspartner hat der Weitergabe zugestimmt. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung der Geschäftsbeziehung hinaus.

dessign weist darauf hin, dass im Rahmen des Hosting und des Access-Providing Bestands-Zugangsdaten gespeichert werden, sofern dies zur Vertragsdurchführung und -abrechnung erforderlich ist.
Artemino speichert die Daten des Kunden für die Nutzung im Rahmen des Vertragsverhältnisses. Es gelten für alle Daten die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz.

Abtretung

Die Abtretung von Ansprüchen gegen Artemino ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Artemino zulässig.

Urheberrecht und gewerbliche Schutzrechte

Artemino behält das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung und Bearbeitung an Artemino Ideen, Entwürfen, Skizzen, Originalen, Filmen, digitalen Werken, Druckträgern sowie sonstigen Arbeitsergebnissen vor, wenn nichts ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
Der Kunde erhält – sofern nicht Abweichendes vereinbart – die Arbeitsergebnisse im pdf-Dateiformat. Ein Anspruch auf Herausgabe der offenen Daten besteht insoweit nicht. Für die Herausgabe der offenen Daten wird – sofern nichts Abweichendes vereinbart – eine Vergütung in Höhe von 30 % des Auftragswertes der entsprechenden Dokumente fällig. Die Vervielfältigung von Entwürfen von Artemino ist ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung von Artemino dem Kunden nicht gestattet.

Die Einräumung von Nutzungs- und Bearbeitungsrechten an allen Arbeitsergebnissen von Artemino erfolgt vorbehaltlich der vollständigen Zahlung. Der Umfang der Rechteübertragung richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen oder dem Vertragszweck. § 31 Abs. 5 UrhG findet Anwendung.
Artemino steht ein Auskunftsanspruch über die Nutzung der Arbeitsergebnisse durch den Kunden zu.
Artemino wird von dem Kunden bei Veröffentlichungen in üblicher Form als Urheber genannt. Der Verzicht von Artemino auf Urhebernennung bei jeglichen Formen von Werken oder werkähnlichen Leistungen bedarf der Schriftform.

Artemino ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu nennen. Von jedem hergestellten Werbemittel stehen Artemino 20 Belegexemplare zu. Artemino ist weiter berechtigt, von Werbemitteln, die Artemino für Kunden hergestellt hat, auf eigene Kosten Fortdrucke in beliebiger Menge für Eigenwerbung herzustellen und zu verbreiten, auch zur Teilnahme an Wettbewerben.

Adressvermittlung

Artemino wird im Falle gemakelter Adressen nur als Vermittler des Adressvermieters (Adressvermittlung) tätig. Aus diesem Grund übernimmt Artemino keine Gewährleistung für mangelhafte Adressen. Auch steht Artemino nicht für die Richtigkeit der vom Vermieter gemachten Angaben, insbesondere nicht für dessen Zusicherungen, ein. Das vorstehend Geregelte gilt entsprechend für Adressentausch.
Der Kunde hat den Mietpreis an Artemino als Inkassobevollmächtigte des Adressvermieters zu bezahlen.

Bei gemakelten Adressen kann der Mietpreis bei Rückgabe der Retouren nur dann rückerstattet werden, soweit die Retouren 3 % der Gesamtsumme übersteigen und eine Zustellung innerhalb von 6 Wochen nach der Lieferung erfolgte. Artemino müssen die Originaladressträger, bei Briefhüllen außerdem die Versandhüllen, zur Verfügung gestellt werden.
Die durch die Postvermerke auf den Retouren bekannt gewordenen, neuen Adressen darf der Kunde nicht verwenden. Der Kunde ist verpflichtet, dem Adressvermieter jede Retoure zwecks Überarbeitung der Adresskollektion zur Verfügung zu stellen.

In der Werbung des Kunden darf kein Hinweis auf die Herkunft der Adressen enthalten sein, wenn nicht der Adressvermieter einem solchen Hinweis zugestimmt hat.

Mehrfachverwendung von Adressen

Der Kunde ist ausschließlich berechtigt, die von Artemino bezogenen Adressen einmalig zu verwenden. Davon werden auch aufgrund postalischer Retourvermerke bekannt gewordene Adressen erfasst. Die Verwendungsbeschränkung gilt nicht für Adressen von Dritten, die aufgrund der Werbung bei dem Kunden Leistungen oder Waren beziehen oder ein Angebot anfordern. Hiervon sind jedoch im Rahmen von Preisausschreiben erhaltene Adressen ausgenommen.
Im Falle des Verstoßes gegen vorstehende Vereinbarung hat der Kunde an Artemino eine Vertragsstrafe in Höhe des zehnfachen Preises des Adressauftrags. Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wird die Vertragsstrafe auf diese jedoch angerechnet.
Der Kunde ist mit der Überwachung der Einhaltung seiner Verpflichtung aus Ziff. 1 durch die Verwendung von Kontrolladressen einverstanden. Zum Nachweis des Verstoßes gegen Ziff. 1 genügt die Vorlage einer Kontrolladresse.

Datenverarbeitung

Alle Datenträger und aufgezeichneten Daten, die der Vertragspartner Artemino übergibt, müssen zur Verarbeitung auf dem Datenverarbeitungssystem von Artemino geeignet sein. Der Vertragspartner stellt dessign von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der von ihm überlassenen Daten frei.
Artemino ist nicht zur Überprüfung der übergebenen Daten verpflichtet. Für den Verlust von Daten übernimmt Artemino keinerlei Haftung. Artemino lehnt jegliche Haftung für die Inhalte ab, die im Auftrag des Kunden veröffentlicht wurden.

Eigentums- und Urheberrechte an allen von Artemino zur Verfügung gestellten Systemen, Programmen, Programmteilen und den dazugehörigen Dokumentationen bleiben uneinge- schränkt bei Artemino. Der Vertragspartner verpflichtet sich, solche Systeme, Programme, Programmteile und die dazugehörigen Dokumentationen weder zu kopieren noch sie Dritten zugänglich zu machen.
Im Falle des Verstoßes gegen vorstehende Vereinbarung hat der Kunde an dessign eine Vertragsstrafe in Höhe des zehnfachen Rechnungsbetrages. Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt, bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wird die Vertragsstrafe auf diese jedoch angerechnet.

Artemino behält sich das Recht auf Änderung der eingesetzten Systeme, Programme, Programmteile und des Durchführungsortes vor.
Vorausgesetzt, dass vom Vertragspartner richtige Eingabedaten angeliefert werden, gewährleistet Artemino die Richtigkeit der EDV-Arbeiten. Fehlerhafte Arbeiten, die von Artemino zu vertreten sind, werden, soweit als möglich, unter Ausschluss weiterer Ansprüche von Artemino richtiggestellt. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Arbeiten von Artemino nach Anlieferung zu prüfen und Artemino über etwaige Fehler unverzüglich zu informieren.

Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz von Artemino.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist der Geschäftssitz von Artemino Gerichtsstand; Artemino ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dem Gericht des Firmensitzes zu verklagen.

Stand: Stein, 10/2016